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Ab 11.01.2021 gilt auch für alle Grundschüler die Maskenpflicht.
Regelungen zum Unterricht ab dem 24.02.2021:
In der Grundschule wird die Präsenzpflicht aufgehoben.
Es wird freiwilliger Präsenzunterricht angeboten.
Die Schülerinnen und Schüler, die nicht am freiwilligen Präsenzunterricht teilnehmen, müssen formlos abgemeldet werden. Dies kann telefonisch erfolgen.
Schülerinnen und Schüler, die nach den Winterferien die Schule besuchen, müssen eine Bestätigung vorlegen, dass sie keine Symptome haben, die auf eine Corona-Infektion schließen lassen könnten. Außerdem muss erklärt werden, dass sie sich innerhalb der vergangenen zehn Tage nicht in einem Risikogebiet außerhalb Mecklenburg-Vorpommerns aufgehalten haben.
Das Formular zur Gesundheitsbestätigung Teil A und Teil B (dieses doppelseitige Formular haben Sie per Brief von uns erhalten) ist am ersten Tag des Schulbesuchs vor Schulbeginn unterschrieben in die Schule mitzubringen.